Vollmacht Ehepartner

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie sind verheiratet? Und Sie möchten Ihren Ehepartner es ermöglichen, für Sie im Notfall dringende Entscheidungen zu treffen? Dann ist das bisher und aktuell nicht ohne einen gewissen Aufwand möglich. Der Gesetzgeber plant zwar aktuell eine Erleichterung für Ehepaare, bisher gibt es in diesem Zusammenhang allerdings noch keine endgültigen Ergebnisse. Doch wie können Sie Ihrem Ehepartner eine Berechtigung erteilen, damit dieser beispielsweise über Ihre Konten oder Ihre Gesundheit entscheiden kann? Die Lösung ist eine Vollmacht für Ehepartner, durch die Sie eine solche Ermächtigung ganz simpel erteilen können.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre, wenn es für Sie nur etwas Aufwand bedeutet, eine Vollmacht für den Ehepartner zu erteilen? Und Sie somit sich selber – aber auch den Ehepartner – zuverlässig absichern können? Insbesondere im Bezug auf wichtige Entscheidungen kann die Ehepartner Vollmacht nützlich sein. Dennoch haben viele Ehepartner eine solche Berechtigung noch nicht erteilt. Möglicherweise, weil sie deren Bedeutung gar nicht richtig kennen.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich, wie Sie eine Vollmacht für den Ehepartner erteilen können, sodass Sie und Ihr Partner bestmöglich abgesichert sind. Sie erfahren, worauf es bei der Vollmacht für Ehepartner ankommt und welche Inhalte in der Vollmacht enthalten sein sollten. So können Sie im Anschluss ganz einfach eine eigene Vollmacht für den Ehepartner erteilen.

Welchem Zweck dient die Vollmacht für den Ehepartner?

Eine Vollmacht für den Ehepartner bietet in erster Linie eine Absicherung, falls es zu einem Unfall kommt. Durch eine solche Vollmacht darf Ihr Ehepartner dann beispielsweise entscheiden, dass lebenserhaltende Maßnahmen abgeschaltet werden oder was mit dem Guthaben auf Ihrem Konto geschieht. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, darf Ihr Ehepartner laut aktuellen Gesetzen solche Dinge nicht entscheiden. Dies kann im Falle eines Falles zu Stress führen und ist sicherlich nicht unbedingt förderlich.

Gut zu wissen:

Damit Ihr Ehepartner in allen Belangen abgesichert ist und für Sie Entscheidungen treffen darf, müssen diese auch entsprechend alle in der Vollmacht aufgeführt sein. Mitunter kann zudem auch eine gegenseitige Vollmacht für Sie in Frage kommen.

Wie kann die Vollmacht für den Ehepartner erteilt werden?

Die Vollmacht für den Ehepartner ist generell an keine besonderen Vorgaben gebunden. Allerdings empfiehlt es sich, die Vollmacht in schriftlicher Form zu erteilen – auf diese Weise ist es möglich, dass die Vollmacht bei Bedarf nachgewiesen werden kann. Zudem sollte die Vollmacht von Ihnen für den Ehepartner möglichst frühzeitig erteilt werden. Hatten Sie einen Unfall oder sind Sie erkrankt, besteht die Möglichkeit, dass Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, eine Ehepartner Vollmacht zu erteilen.

Ganz wichtig:

Wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie die Vollmacht am Ende per Hand unterschreiben und somit sichergestellt ist, dass diese auch wirksam ist. Eine schriftlich erteilte Vollmacht ist immer nur gültig, wenn Sie diese persönlich unterschrieben haben. Andernfalls kann die Vollmacht oftmals nicht akzeptiert werden.

Was muss die Vollmacht für den Ehepartner auf jeden Fall beinhalten?

Um eine gültige Vollmacht zu erteilen, die für Ihren Ehepartner im dringenden Fall auch wirklich nützlich ist, muss diese einige wichtige Angaben enthalten. So sollte Ihr Name mit Adresse und Geburtsdatum enthalten sein und auch Ihr Bevollmächtigter muss klar zu identifizieren sein. Weiterhin sollten Sie genau darstellen, worauf sich die Vollmacht bezieht und welche Aufgaben Ihr Ehepartner mit der Vollmacht übernehmen darf. Das bezieht sich selbstverständlich auch auf die Erlaubnisse für Entscheidungen. Dabei können Sie einzelne Aspekte allerdings auch ausklammern.

Enthalten sollte die Ehegatten Vollmacht daher auf jeden Fall:

  • Ihren vollständigen Namen, die Adresse und Geburtsdatum
  • Die Daten zu Ihrem Ehepartner, ggf. mit Geburtsname
  • Inhalt der Vollmacht genau definiert
  • Möglicherweise ausgeschlossene Aspekte
  • Wirksamkeit und Gültigkeit der Vollmacht
  • Unterschrift von Ihnen

Kann nur der Ehepartner bevollmächtigt werden?

Grundsätzlich sagt der Name Ehepartner Vollmacht aus, dass diese nur dem Ehepartner erteilt werden kann. Wer allerdings alleine lebt oder keinen Ehepartner hat, kann eine solche Vollmacht auch für andere Personen erteilen. Die eigenen Nachkommen oder andere Verwandte kommen zum Beispiel in Frage.

Wichtig ist dabei allerdings, dass zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person ein Vertrauensverhältnis besteht. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche im Falle eines Falles auch wirklich umgesetzt werden.

(Mustervorlage Vollmacht für Ehepartner)

Die nachfolgende Mustervorlage für die Vollmacht für Ehepartner sollte von Ihnen nur genutzt werden, wenn Sie diese zuvor angepasst und ergänzt haben. Mitunter können einzelne Details auch gestrichen werden. Bei Rückfragen kann das Befragen eines Juristen sinnvoll sein.

Vollmacht für meinen Ehepartner

Vollmachtgeber: ______________________________________________________________________

(Name, Anschrift und Geburtsdatum)

Bevollmächtigter: ______________________________________________________________________

(Name, Anschrift und Geburtsdatum)

Für meinen oben genannten Ehepartner erteile ich eine Vollmacht für den Fall, dass es mir selber nicht (mehr) möglich ist, Entscheidungen zu treffen. Für diesen Fall ist mein Ehepartner bevollmächtigt, meine nachfolgenden Konten zu verwalten:

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(Kontonummern und Bank)

Weiterhin berechtigt die Vollmacht dazu, die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen zu treffen, sofern dies notwendig ist. Das Abschalten dieser ist ebenfalls möglich, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.

Die Vollmacht ist gültig bis zu meinem Ableben. Sie kann durch mich jederzeit widerrufen werden.

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Unterschrift Vollmachtgeber

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Ort und Datum

Die Ehepartner Vollmacht bietet für Sie eine Absicherung und wird oftmals auch als medizinische Vollmacht bezeichnet, wenn sich diese auf medizinisch notwendige Entscheidungen bezieht. Die Vollmacht sichert nicht nur Sie ab, sondern befugt Ihren Ehepartner dazu, relevante Entscheidungen zu treffen.