Vollmacht Gewerbeanmeldung

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie möchten ein Gewerbe anmelden oder Ihr bereits bestehendes Gewerbe abmelden? Dann wissen Sie, dass Sie in vielen Fällen dafür vor Ort beim Gewerbeamt vorbeischauen müssen, um dies zu erledigen. Das kostet in einigen Fällen Zeit, ist aber aus Sicherheitsgründen vielerorts notwendig. Mit dem Gewerbe haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, selbständig zu arbeiten. Doch was ist, wenn Sie keine Zeit finden, beim Gewerbeamt selber vorbeizuschauen? Eine Vollmacht für die Gewerbeanmeldung kann eine Lösung sein und Sie können damit einfach einen Dritten berechtigen, Ihr Gewerbe anzumelden oder andere Aufgaben für Sie zu erledigen.

Wie wäre es für Sie, wenn Ihnen die Vollmacht für eine Gewerbeanmeldung einiges an Arbeit abnimmt und Ihnen zudem auch Stress erspart? Eine Vollmacht für die Gewerbeanmeldung macht es für Sie möglich, durch eine dritte Person Ihre Gewerbe-Aufgaben vornehmen zu lassen. Eine Vollmacht für die Gewerbeanmeldung kann von Ihnen leicht erteilt werden – dazu müssen Sie nur wenige Grundlagen kennen.

In den nächsten fünf Minuten können Sie sich darüber informieren, worauf Sie bei einer Vollmacht für eine Gewerbeanmeldung achten müssen und welche Details darin enthalten sein müssen. Ebenso wissen Sie im Anschluss, welche Form Ihre Vollmacht haben sollte und wer von Ihnen eine solche Vollmacht erhalten kann. So fällt Ihnen die Erteilung einer Vollmacht letztlich leichter.

Vollmacht für die Gewerbeanmeldung: Was für einen Zweck erfüllt sie?

Mit einer Vollmacht für Ihre Gewerbeanmeldung besteht für Sie die Möglichkeit, einer dritten Person entsprechende Berechtigungen zu erteilen. Somit kann diese Person für Sie beim Gewerbeamt vorstellig werden und Ihre Angelegenheiten klären. Es ist somit unter anderem möglich, folgende Aufgaben zu übernehmen:

  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Abmeldung eines Gewerbes
  • Änderungen an einem Gewerbe

Für Sie bietet die Vollmacht für die Gewerbeanmeldung somit die Möglichkeit, simpel und bequem eine dritte Person zu entsenden, die dann für Sie aktiv wird. So können Sie auch bei zeitlicher Unpässlichkeit oder bei Krankheit die Geschäfte beginnen oder beenden.

Tipp für Sie:

Beschreiben Sie in Ihrer Vollmacht ganz genau, wozu diese berechtigen soll und in welchen Fällen sie verwendet werden kann. Soll damit lediglich eine Gewerbeabmeldung durchgeführt werden, sollten Sie dies auch entsprechend so formulieren. So vermeiden Sie Missverständnisse und Ihre Vollmacht wird mit höherer Wahrscheinlichkeit akzeptiert.

Wer kann eine Vollmacht für die Gewerbeanmeldung erhalten?

Sie können eine Vollmacht für Ihre Gewerbeanmeldung flexibel erteilen und frei aussuchen, wer die Vollmacht von Ihnen erhält. Es ist allerdings zu empfehlen, eine Person auszuwählen, der Sie vertrauen und die Ihnen nahesteht. Ein Verwandter kann hier zum Beispiel geeignet sein. Aber auch enge Freunde oder ein Geschäftspartner können hier für Sie in Frage kommen. Wichtig ist dabei auch, dass Sie die Person in der Vollmacht für die Gewerbeanmeldung klar bezeichnen und dass es keine Unstimmigkeiten gibt. So sollte also auch die Adresse des Bevollmächtigten in der Vollmacht stehen.

Tipp für Sie:

Weisen Sie die bevollmächtigte Person darauf hin, dass sie sich vor Ort im Gewerbeamt ausweisen muss. Eine Identifizierung durch einen Ausweis ist oftmals erforderlich. Die bevollmächtigte Person sollte daher ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

Gibt es für die Vollmacht zur Gewerbeanmeldung Vorgaben?

In Deutschland gibt es keine vorgeschriebene Form für eine Vollmacht. Dies gilt auch bei einer Vollmacht zur Gewerbeanmeldung. Zu empfehlen ist allerdings eine Vollmacht in schriftlicher Form. Ihr Bevollmächtigter kann diese vor Ort vorlegen und somit seine Berechtigung nachweisen. Eine mündlich erteilte Vollmacht wird hingegen in vielen Fällen nicht akzeptiert.

Diese Inhalte sollte die Vollmacht zur Gewerbeanmeldung beinhalten

In Ihrer Vollmacht für die Gewerbeanmeldung sollten in jedem Fall wichtige Details und Aspekte zu finden sein, sodass diese vor Ort im Endeffekt auch wirklich akzeptiert wird. Fehlen wichtige Angaben, kann es sein, dass Sie Ihr Gewerbe trotz Vollmacht nicht angemeldet bekommen. Enthalten sein sollten in Ihrer Vollmacht in jedem Fall:

  • Ihr Name und die Adresse
  • Daten der bevollmächtigten Person
  • Inhalt für die Vollmacht – also Wunsch zur Gewerbeanmeldung
  • Gültigkeit der Vollmacht
  • Unterschrift von Ihnen

Achten Sie darauf, dass Ihr Bevollmächtigter außerdem auch die ausgefüllte Gewerbeanmeldung dabei hat. Diese muss – wie auch die Vollmacht – von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Nur dann kann die Anmeldung eines Gewerbes mit Vollmacht auch vorgenommen werden.

(Mustervorlage Vollmacht für Gewerbeanmeldung)

Nutzen Sie die Mustervorlage für die Vollmacht zur Gewerbeanmeldung nur, wenn diese zuvor von Ihnen angepasst worden ist. Es kann sein, dass einzelne Passagen gestrichen oder geändert werden müssen. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Juristen um Rat.

Vollmacht für Gewerbeanmeldung

Bevollmächtigter: _________________________________________________ (Name und Adresse)

Vollmachtgeber: _________________________________________________ (Name und Adresse)

Leider kann ich die Anmeldung meines Gewerbes nicht persönlich vor Ort im Gewerbeamt ____________________ (Ort) vornehmen. Aus diesem Grund erteile ich für oben bezeichnete Person eine Vollmacht.

Der Bevollmächtigte soll für mich das Gewerbe entsprechend der beigefügten und ausgefüllten Gewerbeanmeldung anmelden. Die Vollmacht bezieht sich lediglich auf diese Aufgabe. Ein Widerruf der Vollmacht ist durch mich jederzeit möglich.

Der Bevollmächtigte muss sich zur Nutzung der Vollmacht vor Ort durch ein amtliches Dokument ausweisen.

________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber

Wichtig für Sie:

In einigen Städten oder Gemeinden kann die Gewerbeanmeldung auch durchgeführt werden, wenn man selber nicht vor Ort ist. Dann reicht es aus, das ausgefüllte Formular per Post einzusenden. Das handhabt jede Gemeinde allerdings anders. Die Vollmacht für die Gewerbeanmeldung ist daher oft eine ideale Lösung.