Vollmacht Zeugnis abholen

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie die Problematik, wenn in der Schule die Zeugnisausgabe ansteht, Sie selber oder Ihr Kind allerdings erkrankt sind. Mitunter hat man im Anschluss – vor allem wenn Ferien anstehen – lange Wochen keine Möglichkeit, das Zeugnis zu erhalten oder es persönlich abzuholen. Dies kann vor allem bei Bewerbungsgesprächen oder auch beim Schreiben von Bewerbungen zu Problemen führen. Probleme, die man mit einer Vollmacht zum Zeugnis abholen einfach umgehen kann.

Wie wäre es, wenn Sie eine einfache Möglichkeit nutzen könnten, um Ihr Zeugnis trotz Krankheit doch erhalten zu können? Wenn Sie einfach jemand anderen damit beauftragen könnten, das Zeugnis für Sie abzuholen. Das geht! Mit einer Vollmacht zum Zeugnis abholen können Sie diese Aufgabe bei einem triftigen Grund einfach weitergeben – und erhalten Ihr Zeugnis auf diese Weise doch zum eigentlichen Termin. Die Vollmacht zur Zeugnisabholung bietet dabei viel Komfort. Dennoch scheuen viele Menschen diese Option – aus Angst, dass der Aufwand zu groß wäre.

Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und erfahren Sie, dass eine Vollmacht zum Zeugnis abholen ganz einfach und ohne viel Aufwand erteilt werden kann. Im Folgenden finden Sie dazu alle notwendigen Informationen und können somit ganz einfach und bequem im Anschluss eine Vollmacht zur Abholung eines Zeugnisses erteilen.

Warum kann eine Vollmacht zum Zeugnis abholen sinnvoll sein?

Die Vollmacht zum Zeugnis abholen kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Es gibt einige Gründe, weshalb sich eine solche Zeugnis-Vollmacht anbietet. Dazu zählen beispielsweise diese Gründe:

  • Eigene Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
  • Eigene Abwesenheit aus triftigen Gründen (Todesfall etc.)

Durch eine Vollmacht zur Zeugnisabholung können Sie Ihren Bevollmächtigten damit beauftragen, für Sie das Zeugnis abzuholen. Auf diese Weise können Sie davon profitieren, dass Sie Ihr Zeugnis dennoch erhalten und können sich dieses dann einfach vorbeibringen lassen.

Welche Inhalte muss eine Vollmacht zum Zeugnis abholen beinhalten?

Damit Ihre Vollmacht für die Abholung eines Zeugnisses auch akzeptiert wird, müssen darin einige wesentliche Inhalte zu finden sein. Dazu zählen unter anderem diese Angaben:

  • Ihre persönlichen Angaben
  • Belegter Kurs oder Angabe der Klasse
  • Die Daten des Bevollmächtigten
  • Inhalt der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Durch die Angabe dieser ganzen Daten stellen Sie sicher, dass der Schule sofort klar ist, wofür und in welchem Zusammenhang die Vollmacht gültig ist. Sie sollten dabei Ihre Daten korrekt und vollständig nennen – Adresse, Geburtsdatum –, sowie auch diese Ihres Bevollmächtigten. Zusätzlich ist es meist sinnvoll, Ihre Klasse oder den belegten Kurs zu nennen, für den/die das Zeugnis gilt. Die Abholung Ihres Zeugnisses als Inhalt der Vollmacht sollten Sie außerdem klar definieren und zudem muss die Vollmacht von Ihnen auch unterschrieben werden.

Übrigens:

Grundsätzlich kann eine Vollmacht zum Zeugnis abholen auch mündlich erteilt werden. Schriftlich kann Ihr Bevollmächtigter diese allerdings auch nachweisen und sie auf Nachfrage vorlegen. Bei der Form ist für die Vollmacht daher auf jeden Fall die Schriftform zu empfehlen. Eine beglaubigte Vollmacht zur Zeugnisabholung ist allerdings nicht notwendig.

Wem kann eine Vollmacht zur Zeugnisabholung erteilt werden?

Sie haben zur Erteilung einer Vollmacht flexible Möglichkeiten. So ist nicht vorgeschrieben, wen Sie mit einer Vollmacht ausstatten und mit der Abholung eines Zeugnisses beauftragen. Sie haben somit freie Wahl dabei, jemanden mit einer Vollmacht zum Zeugnis abholen auszustatten.

Mutter oder Vater Geschwister Andere Verwandte
Mitschüler Nachbarn / Bekannte Enge Freunde

Durch diese breite Anzahl an Möglichkeiten können sie frei wählen, wen Sie mit einer Vollmacht zur Zeugnisabholung ausstatten. Dabei sollten Sie aber darauf achten, dass Sie die betreffende Person genau bezeichnen – im Zweifelsfalls also auch mit dem Geburtsdatum. Mitunter muss sich Ihr Bevollmächtigter vor Ort auch ausweisen, damit er Ihr Zeugnis in Empfang nehmen kann.

Gut zu wissen:

Ist Ihr Bevollmächtigter ein Mitschüler, muss sich dieser natürlich nicht ausweisen. Dennoch kann er Ihr Zeugnis in Empfang nehmen und händigt es Ihnen im Anschluss aus.

Beglaubigtes Zeugnis mit Vollmacht abholen lassen

Auch eine beglaubigte Kopie eines Zeugnisses können Sie mit einer Vollmacht abholen lassen. Somit ist es möglich, eine Beglaubigung – beispielsweise für Bewerbungen – vornehmen zu lassen und diese durch Dritte abholen zu lassen.

(Mustervorlage Vollmacht zum Zeugnis abholen)

Verwenden Sie diese Vorlage einer Vollmacht zum Zeugnis abholen nur, nachdem Sie diese an Ihre Bedürfnisse und Umstände angepasst haben. Ansonsten sollte die Mustervorlage nicht verwendet werden. In einigen Fällen kann es auch ratsam sein, einen Anwalt zu befragen.

Vollmacht zur Zeugnisabholung

Ich – Name und Anschrift sowie Geburtsdatum des Vollmachtgebers – Schüler/in der Klasse ______ / des Kurses _________ an der Schule ____________ kann mein Zeugnis am ___________ (Datum) leider nicht persönlich entgegennehmen. Ich erteile daher für nachfolgende Person eine Vollmacht zur Abholung meines Zeugnisses.

Die Vollmacht umfasst die Aushändigung meines Zeugnisses. Ebenfalls darf die von mir bevollmächtigte Person den Erhalt quittieren.

Bevollmächtige/r:

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Datum und Ausstellungsort

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Unterschrift Vollmachtgeber

Mit einer Vollmacht zur Zeugnisabholung können Sie sich – beispielsweise bei einer kurzfristigen oder auch schwerwiegenden Erkrankung – bei der Abholung Ihres Zeugnisses vertreten lassen. Das bietet für Sie den Komfort, Ihr Zeugnis dennoch termingerecht zu erhalten und Sie können dieses bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen entsprechend bei- oder vorlegen.

Dabei sollten Sie die Vorlage für die Vollmacht aber immer vorher anpassen und sie auch nur dann verwenden. Dabei können Sie unpassende Passagen herausnehmen oder auch weitere Teile ergänzen. Handelt es sich um ein beglaubigtes Zeugnis, können Sie auch daraus konkret hinweisen.